Zukunft Steuerberatung Branche

Steuerberater werden – Ausbildung Steuerfachangestellte/r

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Die unentbehrlichen Fachkräfte unterstützen den oder die Praxisinhaber bei der steuerlichen Beratung von Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen. Die berufliche Tätigkeit des Steuerfachangestellten ist damit entscheidend geprägt vom Aufgabenbereich des Steuerberaters. Sie bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Die wesentlichen Aufgaben sind:

Buchführung für Mandanten erledigen

  • Unterlagen der Mandanten überprüfen, z.B. Kassenbuch, Rechnungen, Bankbelege
  • Geschäftsvorfälle der Mandanten zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verarbeiten
  • bereits außerhalb erstellte Buchführungen rechnerisch und sachlich kontrollieren
  • Jahresabschlüsse vorbereiten und erstellen

Steuererklärungen für Betriebe und Privatpersonen vorbereiten

  • Steueranmeldungen erstellen
  • bei der Erstellung von Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen sowie Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärungen mitwirken
  • Steuerbescheide bearbeiten
  • ggf. Einspruch beim Finanzamt einlegen

Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Betriebe durchführen

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen
  • Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern an- und abmelden
  • Lohnsteuerkarten und Versicherungsnachweise führen
  • Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialabgaben berechnen

Allgemeine Büroarbeiten ausführen

  • Postein- und -ausgang bearbeiten
  • Akten, Register sowie Termin- und Fristenkalender anlegen und führen
  • Schriftsätze ausarbeiten
  • Unterlagen für Gesprächstermine vorbereiten

Die Ausbildung im Überblick

Steuerfachangestellte erlernen den Beruf in einer dualen Ausbildung. Das bedeutet, dass Azubis ab dem ersten Tag in einer Steuerberaterpraxis mitarbeiten und parallel die Berufsschule besuchen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Die Höhe der Ausbildungsvergütung orientiert sich an den Empfehlungen der Steuerberaterkammern. In einigen Bundesländern, wie z.B. in Berlin, kann außerdem in einem vierjährigen dualen Ausbildungsgang der Beruf des Steuerfachangestellten erlernt und gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Ausbildungsinhalte werden vor allem aus folgenden Fachgebieten vermittelt:

  • Steuerwesen
  • Rechnungswesen
  • Betriebswirtschaft
  • Wirtschaftsrecht

Eine detailierte Übersicht über den Aufbau der Ausbildung und das Prüfungsverfahren kann hier eingesehen werden.

Voraussetzungen

Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Die Unternehmen stellen aber bevorzugt Bewerber mit Hochschulreife ein: Im Jahr 2009 begannen z.B. 6.342 zukünftige Steuerfachangestellte ihre Ausbildung. 57 Prozent von ihnen hatten Abitur, 41 Prozent verfügten über einen Realschulabschluss. Den Hauptschulabschluss besaßen nur zwei Prozent.

Ausbildung Steuerfachangesteller

Angehende Steuerfachangestellte müssen ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge besitzen, an steuerlichen sowie rechtlichen Fragen interessiert sein und analytisch denken können. Kontaktfreudigkeit, die Bereitschaft zur ständigen fachlichen Weiterbildung und die Fähigkeit zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten sind ebenfalls von Vorteil. Unerlässlich sind außerdem eine gute Auffassungsgabe sowie solide mündliche und schriftliche Ausdrucksmöglichkeiten. Denn Steuerfachangestellte beschäftigen sich mit der Erfassung von Lebenssachverhalten und deren Beurteilung. Sie müssen in der Lage sein, diese dem Finanzamt, Mandanten oder sonstigen Personen mündlich und schriftlich in allgemeinverständlicher Form klar darzulegen.

Karriereoptionen

Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine kann eine Weiterbildung als Betriebswirt, Finanz- sowie Bilanzbuchhalter oder als Steuerfachwirt/in ins Auge fassen. Darüber hinaus haben Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, ein Studium im Bereich Steuern und Prüfungswesen oder Betriebswirtschaft in Betracht zu ziehen. Mit ausreichender Praxiserfahrung ist außerdem das Ablegen der Steuerberaterprüfung möglich.