
Steuerberaterprüfung – Allgemeine Informationen
Der Titel Steuerberater/-in ist geschützt und darf ausschließlich von Personen getragen werden, die eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung absolviert haben. Dazu gehört die äußerst anspruchsvolle staatliche Steuerberaterprüfung. Ihr hoher Schwierigkeitsgrad entspricht den täglichen beruflichen Herausforderungen. Mit dem Bestehen dieses Examens beweisen die Prüflinge, dass sie in der Lage sind, den Beruf des Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben.
Intensive und lange Vorbereitungsphase
Das Steuerberaterexamen zählt zu einer der härtesten Abschlussprüfungen Deutschlands. Dies belegen auch die konstant hohen Durchfallquoten. Im Durchschnitt besteht nur etwa die Hälfte der angemeldeten Prüfungsteilnehmer das Examen im ersten Anlauf. Die beiden häufigsten Gründe dafür sind, dass die Länge der Vorbereitungsphase sowie der Lernaufwand selbst oft unterschätzt werden. Neben dem diszipliniertem Selbststudium wird die Teilnahme an sogenannten Vorbereitungslehrgängen deshalb ausdrücklich empfohlen. Auch Arbeitgeber unterstützen ihre Schützlinge häufig in der Examensphase: sie helfen ihren Mitarbeitern dabei, Urlaub anzusparen oder bieten andere Möglichkeiten, sich für einen bestimmten Zeitraum freistellen zu lassen.
Der Prüfungsablauf
Der schriftliche Teil des Steuerberaterexamens findet bundesweit immer an gleichen Terminen im Oktober statt. Darin erwarten die Kandidaten drei jeweils sechsstündige Klausuren. An drei aufeinander folgenden Tagen werden komplexe Aufgaben unter anderem aus den Bereichen Verfahrensrecht, Ertragssteuerrecht und Bilanzsteuerrecht unter Aufsicht bearbeitet. Wer den schriftlichen Teil bestanden hat, wird im Folgejahr zur mündlichen Prüfung eingeladen. Hier müssen die Teilnehmer in 90 Minuten Fragen aus sechs Prüfungsgebieten beantworten, etwa zur Umsatz- und Ertragssteuer, zum Verfahrensrecht, Berufsrecht und Bilanzsteuerrecht. Auch ihr betriebs- und volkswirtschaftliches Wissen wird auf die Probe gestellt. Ein zehnminütiger Vortrag zu einem kurz vor der Prüfung gestellten Thema gehört ebenfalls dazu.
Die sechsköpfige Prüfungskommission setzt sich aus Finanzbeamten des höheren Dienstes, Berufsträgern mit langjähriger Berufserfahrung sowie Professoren oder auch Sachverständigen aus der freien Wirtschaft zusammen. Die Steuerberaterprüfung gilt als bestanden, wenn der Notendurchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Prüfung mindestens 4,15 ergibt. Die Leistungen aus schriftlicher und mündlicher Prüfung werden dabei gleich gewichtet.

