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Steuerberater werden – Die Bestellung zum Steuerberater

Die Bezeichnung "Steuerberater" ist ein anerkannter Titel und darf nur von Personen getragen werden, die die schriftliche und mündliche Steuerberaterprüfung bestanden haben und anschließend zum Steuerberater bestellt wurden. Was dieses Bestellungsverfahren ist, wie es der Ablauf organisiert ist und welche Voraussetzungen Sie zur Bestellung zum Steuerberater erbringen müssen, erfahren Sie hier.

Voraussetzungen für die Bestellung zum Steuerberater

Hat man die Steuerberaterprüfung erfolgreich absolviert, so darf erst einmal durchgeatmet und gefeiert werden. Trotzdem darf man den Titel Steuerberater nicht sofort tragen. Zunächst muss ein sogenanntes Bestellungsverfahren durchgeführt werden. Dafür wird bei der zuständigen Steuerberaterkammer ein entsprechender Antrag gestellt.

Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung
  • ein Passbild
  • Deckungszusage des Antrages zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder den Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber
  • aktuelles Führungszeugnis der Belegart O

Sonderfall Syndikus-Steuerberater

Syndikus-Steuerberater benötigen außerdem eine Arbeitgeberbescheinigung, einen Anstellungsvertrag mit ausführlicher Beschreibung der Tätigkeit sowie einen Nachweis über den Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung. Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Gebühr erhoben. Diese wird mit Stellung des Antrages fällig. Nähere Informationen dazu erteilen die zuständigen Steuerberaterkammern auf ihren jeweiligen Internetseiten.

Kann die Bestellung zum Steuerberater auch abgelehnt werden?

Ja, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, kann die Bestellung zum Steuerberater abgelehnt werden:

  • Wenn die persönliche Eignung des Bewerbers nach Paragraph 40 des Steuerberatergesetzes in Frage gestellt wird. Dazu zählt:

    • wenn der Bewerber nicht in ordentlichen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt
    • vorbestraft ist
    • arbeitsunfähig ist
    • oder begründete Zweifel, dass der Bewerber seiner Tätigkeit nicht gerecht wird

  • der Betrag für Prüfungs- und Bestellungsgebühr nicht ordentlich entrichtet wurde
  • der Besteller eine weitere Tätigkeit ausübt, die nicht vereinbar mit dem Beruf des Steuerberaters

Die Bestellung zum Steuerberater: Ablauf

Der Besteller verpflichtet sich, die Anforderungen und Tätigkeiten als Steuerberater gewissenhaft zu erfüllen und erhält im Anschluss eine Urkunde.

Nun, nach erfolgreichem Bestellungsverfahren, sind Sie offiziell Steuerberater und haben sich fortan auch alle geltenden Rechte und Pflichten, welche im Steuerberatungsgesetz verankert wurden, zu halten.

Das Lernen geht weiter: Berufliche Weiterentwicklung

Mit der Bestellung zum Steuerberater wird die oder der neue Berufsangehörige Mitglied in der jeweiligen Steuerberaterkammer und unterliegt ihrer Berufsaufsicht. Er wird außerdem Mitglied des Steuerberater-Versorgungswerks.

Mit dem Bestehen der Prüfung haben die Berufsangehörigen zwar bewiesen, dass sie in der Lage sind, den Beruf ordnungsgemäß auszuüben und die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern. Steuerberater bewegen sich aber in einem Umfeld, das sich permanent verändert. Deshalb müssen sie sich ständig weiterbilden, um auf dem Laufenden zu bleiben. Steuerberater sind sogar gesetzlich zur fachlichen Fortbildung verpflichtet. Außerdem bestehen vielfältige Möglichkeiten sich nach dem Examen weiterzuentwickeln, Zusatzqualifikationen zu erwerben oder sich zu spezialisieren.

Je frühzeitiger und sorgfältige man die Karriere plant, desto besser kann man das eigene Leistungsprofil entwickeln und schärfen, um sich im Wettbewerb zu positionieren.

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Spezialisierung durch Zusatzqualifikationen

In Betracht kommt zum Beispiel der Erwerb einer weiteren Berufsqualifikation, insbesondere der Abschluss als Wirtschaftsprüfer/-in. Eine solche Doppelqualifikation ermöglicht es, mit dem Mandat verbundene, unterschiedliche Leistungen selbst erbringen zu können.

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Eine weitere Möglichkeit liegt in der Spezialisierung, beispielsweise auf bestimmte Branchen oder auch auf steuerrechtliche Spezialgebiete.

Mit dem Titel "Fachberater/-in" gibt es für die steuerrechtliche Spezialisierung seit 2007 das Äquivalent zum Fachanwalt. Mit diesem zusätzlichen Titel kann der Steuerberater in der Öffentlichkeit seine besondere Qualifikation deutlich machen. Da Unternehmen zunehmend im europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus aktiv sind, wächst der Bedarf nach einer entsprechenden Beratung.

Auch der Erwerb weiterer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der vereinbaren Tätigkeiten ist eine zunehmend interessante Option für Steuerberater. Es ist ein lohnenswerter Pluspunkt, wenn Berufsangehörige neben der kompetenten Steuerberatung weitere Bedürfnisse ihrer Mandanten abdecken können. Dafür stehen die Angebote verschiedener Fortbildungsinstitutionen zur Wahl. Viele Lehrgänge schließen z. B. mit einem Zertifikat ab, welches der Steuerberater werblich einsetzen kann.

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