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Steuerberaterprüfung: Voraussetzungen für die Zulassung

Wer sich für das Steuerberaterexamen anmelden möchte, muss den Abschluss einer entsprechenden Ausbildung bzw. eines Studiums nachweisen. Zusätzlich zu dieser Vorbildung muss praktische Berufserfahrung nachgewiesen werden. Hier bekommen Sie einen Überblick über formale und persönliche Voraussetzungen für die Steuerberaterprüfung.

Sie haben das Ziel Steuerberater zu werden, wissen aber nicht genau, was es braucht um diesen Weg zu beschreiten. Möglicherweise erfüllen Sie ja auch schon eine der unterschiedlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und sind sich nur noch nicht im Klaren darüber.

Wir bringen Licht ins Dunkel des „Zulassungs-Dschungel“ und haben die verschiedenen Wege, Steuerberater zu werden, visuell ansprechend aufbereitet. Auch über die persönlichen Anforderungen, die die Steuerberaterprüfung an einen stellt, informieren wie Sie.

Neben dem hohen Lernaufwand, bringt das Steuerberaterexamen einen großen finanziellen Aufwand mit sich. Auch hier wollen wir Sie nicht im Dunkeln lassen und haben verschiedene Kosten, die während der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung auf Sie zukommen können, aufgeschlüsselt.

Alle Infos zu Zulassung und Voraussetzungen für die Steuerberaterprüfung

Formale Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Von der eigenen Vorbildung hängt ab, wie lange man berufspraktische Erfahrungen sammeln muss, um zum StB-Examen zugelassen zu werden:

Welche Berufstätigkeiten werden angerechnet?

Um als Berufspraxis im Sinne der Voraussetzungen für die Steuerberaterprüfung anerkannt zu werden, muss die praktische Tätigkeit mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erfolgen. Damit ist (logischerweise) der Kernbereich der Berufstätigkeit eines Steuerberaters gemeint. Dazu gehören dann auch Aufgaben wie vorbereitende Abschlussbuchungen oder die Anfertigung von Jahresabschlüssen.

Diese Tätigkeit muss nicht zwingend in Vollzeit erbracht werden, Teilzeit ist ebenfalls möglich. Jederzeit müssen aber die genannten 16 Wochenstunden geleistet werden. Es gibt auch keine anteilige Anrechnung, á la “normalerweise braucht man nach dem Bachelorabschluss 3 Jahre mit 16 Wochenstunden Berufspraxis; ich mache 6 Jahre mit 8 Wochenstunden”.

Die berufspraktische Tätigkeit muss weder fortlaufend noch innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, also z. B. 3 Jahre am Stück, geleistet werden.

Was kann man (nicht) anrechnen lassen?

Es gibt nur wenige Zeiten, die man sich auf die Zeit der praktischen Tätigkeit anrechnen lassen kann. Das sind:

  • Gesetzlicher Mutterschutz, wenn die praktische Tätigkeit vom Mutterschutz unterbrochen wird. Erziehungsurlaub zählt aber nicht dazu.
  • Grundwehrdienst / Zivildienst, der über einen Zeitraum von sieben oder zehn Jahren nachgewiesen werden kann.

Folgende Zeiten kann man sich hingegen nicht als Voraussetzung für das Steuerberaterexamen anrechnen lassen:

  • Unterschreitung der 16 Wochenstunden aufgrund des Besuchs von firmeninternen und -externen Fortbildungen und Lehrgängen
  • Längere Krankheit (mehr als drei zusammenhängende Arbeitstage)
  • Beurlaubungen als Zeitausgleich für Überstunden bzw. als Bonusumwandlung durch Zeitguthaben
  • Sonstige Beurlaubungen (z. B. Sonderurlaub), die über den vereinbarten Erholungsurlaub hinausgehen.
  • Selbständigkeit, bei der man nicht unter fachlicher Aufsicht eines Steuerberaters stand

Persönliche Anforderungen

Die persönlichen Anforderungen spielen zwar nicht unmittelbar für das Prüfungsverfahren eine Rolle, sind aber für das anschließende Bestellung zum Steuerberater von Bedeutung. So sollten angehende Steuerberater…

  • keinerlei Vorstrafen besitzen,
  • über einen festen Wohnsitz verfügen und
  • in geordneten Vermögensverhältnissen leben.

Kosten des Steuerberaterexamens

Neben den formalen Voraussetzungen zur Prüfungszulassung und den persönlichen Anforderungen, müssen Sie selbstverständlich auch in der Lage sein, die für die Prüfung entstehenden Kosten zu tragen. Denn die Bearbeitung des Prüfungsantrages sowie die Prüfung selbst sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren legt die zuständige Steuerberaterkammer fest. Für die Bearbeitung des Antrages sollte man ca. 200 Euro einplanen. Die Prüfungsgebühr ist deutlich höher und beträgt etwa 1.000 Euro. Nähere Informationen dazu erteilt die zuständige Steuerberaterkammer auf ihrer Internetseite bzw. in ihrer Gebührenordnung.

Weitere Kosten entstehen in der Prüfungsphase durch den Kauf von Lernmaterial sowie Fach- und Prüfungsliteratur. Auch die Steuerberaterlehrgänge zur Vorbereitung können noch einmal locker mit einem vierstelligen Betrag ins Geld gehen. Das hängt von der persönlichen und beruflichen Ausgangssituation des Kandidaten ab sowie davon, ob ein Fernstudium oder ein Präsenzkurs gebucht wird. Weitere Informationen zu Kosten & Finanzierung der Steuerberaterprüfung finden Sie hier: 

Kosten & Förderung der Steuerberaterprüfung

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