Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und Fragerunden vor einer Prüfungskommission von insgesamt sechs Prüfern.
Inhalte sind…
- Steuerrecht
- Bilanzierung
- BGB, Europarecht
- Wirtschaftsrecht
- Berufsrecht
- Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
Die Fragen zu diesen Themen beschränken sich auf Basiswissen, sind aber zum Teil extrem breit gestreut. Es wird also nicht so kniffelig, wie im schriftlichen Teil, dafür braucht man aber insgesamt mehr Wissen.
Die Prüfung beginnt mit einem Kurzvortrag, für den man vorher 20 bis 30 Minuten Vorbereitungszeit erhält. Anschließend wird man in sechs Fragerunden in Form kleiner Sachverhalte zu allen Themen befragt, d. h. neben dem reinen Fachwissen spielen in der mündlichen Prüfung rhetorische Fähigkeiten und grundsätzliches Problemlösungsverhalten gegenüber Mandanten eine sehr große Rolle. Der Kurzvortrag und die anschließenden Prüfungsabschnitte werden dabei gesondert voneinander bewertet.
Die mündliche Prüfung kann zwischen fünf und sechs Stunden dauern, da in der Regel vier Teilnehmer gleichzeitig geprüft werden. Im Anschluss an die mündliche Prüfung zieht sich der Prüfungsausschuss zurück, um über die Prüfungsergebnisse zu beraten.
Die Steuerberaterprüfung sowie die anschließende Beratung des Prüfungsausschuss finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur an der mündlichen Prüfung des Steuerberaterexamens sind Vertreter jeweiligen Landesfinanzverwaltung und der Vorstand der zuständigen Steuerberaterkammer zugelassen. Alle anderen Personen muss die Anwesenheit vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestattet werden.