Berufsbegleitender Präsenzlehrgang
Präsenzlehrgänge dienen vor allen Dingen dazu, sich Wissen in einem bestimmten Gebiet anzueignen oder bereits vorhandene Kompetenzen zu vertiefen. Im Gegensatz zu Fernkursen lernst du hier gemeinsam mit anderen, indem du meist einmal in der Woche am Präsenzunterricht teilnimmst. Hier gelten feste Unterrichtzeiten, an die du dich halten solltest, weswegen es von Vorteil ist, wenn der Unterricht nicht allzu weit weg von deinem Arbeitsplatz stattfindet.
Lehrgänge ersetzen zwar kein Studium, doch für angehende Steuerberater können sie dennoch eine kluge Entscheidung sein – und zwar dann, wenn die Steuerberaterprüfung ansteht. Je nach Lehrgang erarbeitest du sogar Übungsklausuren, die Experten mit dir besprechen. Als Ergänzung zum klassischen Studium können Lehrgänge also eine gute Entscheidung sein.
Fachassistent Lohn und Gehalt Weiterbildung
Die Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ richtet sich an Kanzleimitarbeiter, die sich im Lohnbereich spezialisiert haben. Wenn Sie diese Fortbildung erfolgreich absolvieren, können Sie umfassende Kompetenzen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung nachweisen.
Was sind die Aufgaben eines Fachassistenten Lohn und Gehalt?
Insbesondere in den Bereichen Steuerrecht und Sozialversicherungsbeitragsrecht kennt sich der Fachassistent Lohn und Gehalt aus, darüber hinaus sind ihm Grundzüge des Arbeitsrechts nicht fremd. Ihr Sachverständnis ist differenzierter als das in der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten erworbene Fachwissen im Bereich Lohn und Gehalt und Sie sind in der Lage, die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitsverhältnissen zu optimieren. Außerdem sind Sie in Spezialgebieten, wie beispielsweise dem Baulohn, entsprechend geschult.
Wie verläuft die Ausbildung? Was muss ich mitbringen?
In der Regel findet die Fortbildung als Fern- oder Wochenendlehrgang statt. Wenn Sie sich für die Ausbildung interessieren, können Sie Ihrem Beruf also wie gewohnt nachgehen. Vorausgesetzt wird die erfolgreich abgelegte Prüfung zum Steuerfachangestellten oder einer gleichwertigen Ausbildung, darüber hinaus muss Berufserfahrung nachgewiesen werden.