Zertifikat Fachassistent Lohn und Gehalt Weiterbildung in Steiermark gesucht?
Fachassistent Lohn und Gehalt Weiterbildung
Zertifikat
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Zertifikat Fachassistent Lohn und Gehalt Weiterbildung in Steiermark - Dein Studienführer
Zertifikat Fachassistent Lohn und Gehalt Weiterbildung in Steiermark
Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss einer Weiterbildung erhältst du ein Zertifikat. Dabei wird zwischen Hochschul- und Teilnahme-Zertifikate unterschieden.
Für ein Hochschul-Zertifikat musst du Leistungspunkte erbringen und eine Abschlussprüfung bestehen. Für ein Teilnahme-Zertifikat ist es ausreichen, wenn du 80 Prozent der Zeit anwesend gewesen bist. Daher ist ein Hochschul-Zertifikat auf dem Arbeitsmarkt höher angesehen. Bei uns findest du hauptsächlich Lehrgänge, die mit einem Hochschul-Zertifikat abschließen
Fachassistent Lohn und Gehalt Weiterbildung
Die Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ richtet sich an Kanzleimitarbeiter, die sich im Lohnbereich spezialisiert haben. Wenn Sie diese Fortbildung erfolgreich absolvieren, können Sie umfassende Kompetenzen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung nachweisen.
Was sind die Aufgaben eines Fachassistenten Lohn und Gehalt?
Insbesondere in den Bereichen Steuerrecht und Sozialversicherungsbeitragsrecht kennt sich der Fachassistent Lohn und Gehalt aus, darüber hinaus sind ihm Grundzüge des Arbeitsrechts nicht fremd. Ihr Sachverständnis ist differenzierter als das in der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten erworbene Fachwissen im Bereich Lohn und Gehalt und Sie sind in der Lage, die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitsverhältnissen zu optimieren. Außerdem sind Sie in Spezialgebieten, wie beispielsweise dem Baulohn, entsprechend geschult.
Wie verläuft die Ausbildung? Was muss ich mitbringen?
In der Regel findet die Fortbildung als Fern- oder Wochenendlehrgang statt. Wenn Sie sich für die Ausbildung interessieren, können Sie Ihrem Beruf also wie gewohnt nachgehen. Vorausgesetzt wird die erfolgreich abgelegte Prüfung zum Steuerfachangestellten oder einer gleichwertigen Ausbildung, darüber hinaus muss Berufserfahrung nachgewiesen werden.