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Weiterbildung Lohn und Gehaltsbuchhalter: Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Neben den Weiterbildungen zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter, ist die Weiterbildung zum Fachassistent/-in Lohn und Gehalt eine Alternative für viele Weiterbildungsinteressenten. Die Tätigkeiten im beruflichen Umfeld des Steuerberaters sind in den letzten Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden. Mit der Fortbildung Fachassistent Lohn und Gehalt, kann der Nachweis erworben werden, über ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung zu verfügen.

Die Aufgabenfelder in der Steuerberatung sind in den letzten Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden. Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist dabei auch der Bereich Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Aus diesem Grund werden Fachleute mit speziellen Kenntnissen und qualifiziertem Know-how in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung immer gesucht.

Eine Möglichkeit sich zu einem solchen Spezialisten ausbilden zu lassen ist eine Weiterbildung Fachassistent/in Lohn und Gehalt. Diese Weiterbildung richtet sich an Interessenten, die bereits im Bereich des Steuerwesens oder der Finanzwirtschaft tätig sind. Gemeint sind damit zum Beispiel Steuerfachangestellte, die sich auf dem Weg zum Steuerberater weiterqualifizieren wollen. Es handelt sich dabei um eine reine berufsbegleitende Fortbildung und keine klassische Berufsausbildung.

In der Regel wird der Fachassistent/in Lohn und Gehalt berufsbegleitend absolviert und schließt mit einer Prüfung bei der zuständigen Steuerberaterkammer ab. 

Neben den Fachassistenten gibt es durchaus aber auch einige IHK-Lehrgänge zur Geprüften Fachkraft Lohn und Gehalt. Dieser vermitteln aber weniger detaillierte Kenntnisse, sind weniger anspruchsvoll und bilden daher auch nicht zum Fachassistenten aus. 

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Die Weiterbildung Fachassistent Lohn und Gehalt im Detail

Als Fachassistent für Lohn und Gehalt ist man Ansprechpartner und Experte rund um alle Fragen zur Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Dazu verfügt man über ein detailliertes Fachwissen im Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht. Auch Bereiche des Arbeitsrechts sind wichtig und werden in den Weiterbildungslehrgängen den Teilnehmern vermittelt.

Absolventen der Weiterbildung Lohn und Gehaltsbuchhalter sind in der Lage, alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen bei Arbeitsverhältnissen sowohl mit Vorgesetzten als auch den Angestellten zu klären bzw. zu optimieren. Bereits erworbenes Wissen rund um den Bereich Lohn und Gehalt, wird weiter ausgebaut und vertieft.

Lohn und Gehaltsbuchhalter: Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Weiterbildung Fachassistent Lohn und Gehalt müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten zuzüglich mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einem steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Beruf
  • Bei Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B.
    Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann) und mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre in einem steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Beruf
  • Bei fehlender gleichwertiger Ausbildung mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre in einem steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Beruf

Lohn und Gehaltsbuchhalter: Inhalte

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung spielt in Steuerbüros eine besonders große Rolle. Bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und in Rechtsanwaltskanzleien gibt es zahlreiche Mandanten, die Unterstützung in Fragen zu Lohn und Gehalt haben. Aus diesem Grund sind Fachkräfte mit speziellen Kenntnisse in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung besonders wichtig. Um eine einheitliche und vergleichbare Bearbeitung von Lohnsachverhalten sicherzustellen, wurde die Weiterbildung Fachassistent Lohn und Gehalt ins Leben gerufen. Diese Weiterbildung eignet sich besonders für Steuerfachangestellte, die sich in Sachen Lohn und Gehaltsbuchhalter weiterqualifizieren wollen. Innerhalb der Weiterbildung werden daher alle wichtigen Aspekte aus dem Steuerrecht und dem Arbeitsrecht vermittelt.

Im Rahmen der Weiterbildung Fachassistent Lohn und Gehalt werden Inhalte aus den folgenden Bereichen thematisiert:

  • Steuerrecht
    • Grundlagen
    • Lohnsteueranzug
    • Betriebsprüfung
    • An- & Abmeldung Lohnsteuer
  • Sozialversicherungsrecht
    • Grundlagen
    • Meldepflichten
    • Statusfeststellungsverfahren
  • Arbeitsrecht
    • Grundzüge
    • Gesetzliche Grundlagen
    • Formen von Arbeitsverhältnissen
  • Zusätzliche Inhalte
    • Geldwerte Vorteile
    • Betriebliche Altersvorsorge
    • Vermögensbildung

Lohn und Gehaltsbuchhalter: Prüfungsanforderungen

Wenn Sie sich für eine Weiterbildung Fachassistent/in Lohn und Gehalt entschieden haben, schließt diese Weiterbildung in jedem Fall mit einer offiziellen Prüfung vor der jeweiligen Steuerberaterkammer ab. Damit Sie sich einen erster Eindruck verschaffen können, welche Anforderungen in dieser durchaus anspruchsvollen Prüfung gestellt werden und welche Kenntnisse Sie zum Bestehen des Fachassistenten mitbringen müssen, liefern wir Ihnen hier einen Überblick.

Die Prüfung selbst setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit einer Klausur und einer mündlichen Prüfung zusammen. Dabei werden folgende Inhalte geprüft:

  • Steuerrecht
  • Sozialversicherungsbeitragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • gebietsübergreifende Themen (z.B. betriebliche Altervorsorge, Mehrfachbeschäftigung, geldwerte Vorteile, Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn, etc.)

In der Klausur werden dabei schriftlich folgende Aufstellungen abverlangt:

  • Steuerrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
  • Sozialversicherungsbeitragsrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
  • übergreifende Themen, ca. 30 % (davon max. 10 % Arbeitsrechts) der zu erreichenden Punkte
  • Arbeitsrecht, ca. 10 % der zu erreichenden Punkte

Die zu lösenden Sachverhalte sind dabei praxisorientiert ausgelegt. Der Fortbildungsprüfung liegt grundsätzlich ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.

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